Bava Kamma 220

Kapitel 220

א למשמרת ידעיה מהו
1 wohl aber für die Priesterwache Jeda͑ja? –
ב היכי דמי אילימא דיהביה לידעיה במשמרת ידעיה הא אית ביה
2 In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er es Jeda͑ja zur Dienstzeit derselben gegeben hat, so reicht es ja!? –
ג לא צריכא דיהביה לידעיה במשמרתו דיהויריב מאי מי אמרינן כיון דלאו משמרתו הוא ולא כלום הוא או דלמא כיון דלא חזי ליה מעיקרא לידעיה קאי תיקו
3 In dem Falle, wenn er sie Jeda͑ja zur Dienstzeit Jehojaribs gegeben hat. Sagen wir, die Erstattung sei ungültig, da sie nicht an die richtige Priesterwache erfolgt ist, oder aber ist sie, da sie für diese nicht reicht, von vornherein für Jeda͑ja bestimmt? – Dies bleibt unentschieden.
ד בעי רבא כהנים מהו שיחלקו גזל הגר כנגד גזל הגר
4 Raba fragte: Dürfen die Priester den Proselytenraub unter einander vollständig verteilen?
ה מי אמרינן אשם קרייה רחמנא מה אשם אין חולקין אשם כנגד אשם אף גזל אין חולקין גזל הגר כנגד גזל הגר או דלמא גזל הגר ממונא הוא
5 Sagen wir, man dürfe den Proselytenraub nicht vollständig verteilen, da ihn der Allbarmherzige ‘Schuld’ nennt, wie man auch Schuldopfer nicht vollständig verteilen darf, oder aber ist der Proselytenraub anders, da er eine Geldzahlung ist?
ו הדר פשטה אשם קרייה רחמנא רב אחא בריה דרבא מתני לה בהדיא אמר רבא כהנים אין חולקין גזל הגר כנגד גזל הגר מ"ט אשם קרייה רחמנא:
6 Später entschied er es: der Allbarmherzige nennt ihn ‘Schuld’. R. Aḥa, der Sohn Rabas, lehrte es ausdrücklich: Raba sagte: Die Priester dürfen den Proselytenraub nicht unter einander vollständig verteilen, denn der Allbarmherzige nennt ihn ‘Schuld’.
ז בעי רבא כהנים בגזל הגר יורשין הוו או מקבלי מתנות הוו
7 Raba fragte: Gelten die Priester hinsichtlich des Proselytenraubes als Erben oder als Gabenempfänger? –
ח למאי נפקא מינה כגון שגזל חמץ שעבר עליו הפסח אי אמרת יורשין הוו היינו האי דירתי מורית ואי אמרת מקבלי מתנות הוו מתנה קאמר רחמנא דניתיב להו והא לא קא יהיב להו מידי דעפרא בעלמא הוא
8 In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Bei Gesäuertem, nachdem das Pesaḥfest darüber verstrichen ist: wenn du sagst, sie gelten als Erben, so ist es das, was sie geerbt haben; wenn du aber sagst, sie gelten als Gabenempfänger, so haben sie, wie der Allbarmherzige bestimmt hat, eine richtige Gabe zu erhalten, während dieser ihnen nichts gibt, denn es ist ja nichts weiter als Staub.
ט רב זעירא בעי הכי אפילו אם תימצי לומר מקבלי מתנה הוו הא לא איבעיא לן דההיא מתנה אמר רחמנא דניתיב להו
9 R. Zee͑ra stellte eine andere Frage. Auch wenn man annimmt, sie gelten als Gabenempfänger, ist dies nicht fraglich, denn der Allbarmherzige hat bestimmt, daß man ihnen dies als Gabe gebe;
י אלא כי קמבעיא לן כגון שנפלו לו עשר בהמות בגזל הגר מחייבי לאפרושי מינייהו מעשר או לא
10 fraglich ist nur der Fall, wenn [dem Priester] zehn Stück Vieh als Proselytenraub zugefallen sind, ob er dann verpflichtet ist, von diesen den Zehnten zu entrichten oder nicht.
יא יורשין הוו דאמר מר קנו בתפיסת הבית חייבין או דלמא מקבלי מתנות הוו ותנן הלוקח והניתן לו במתנה פטור ממעשר בהמה מאי
11 Gelten sie als Erben, so sagte ja der Meister, wenn sie [Vieh] erworben haben, sei es pflichtig, sobald es in das Haus gekommen ist, oder gelten sie als Gabenempfänger, und wir haben gelernt, was [der Priester] gekauft oder als Gabe erhalten hat, sei vom Viehzehnten frei; wie ist es nun? –
יב ת"ש עשרים וארבע מתנות כהונה ניתנו לאהרן ולבניו וכולן ניתנו בכלל ופרט וכלל וברית מלח
12 Komm und höre: Vierundzwanzig Priestergaben wurden Ahron und seinen Söhnen verliehen, und alle sind sie [durch die Regel] von der Generalisierung und Spezialisierung und einem Salzbündnisse verliehen worden.
יג כל המקיימן כאילו מקיים כלל ופרט וכלל וברית מלח כל העובר עליהם כאילו עובר על כלל ופרט וכלל וברית מלח
13 Wenn jemand sie erfüllt, so ist es ebenso, als würde er [die Regeln] von der Generalisierung und Spezialisierung und das Salzbündnis gehalten haben, und wenn jemand sie übertritt, so ist es ebenso, als würde er [die Regeln] von der Generalisierung und Spezialisierung und das Salzbündnis übertreten haben.
יד ואלו הן עשר במקדש וד' בירושלים ועשר בגבולים עשר במקדש חטאת בהמה וחטאת העוף ואשם ודאי ואשם תלוי וזבחי שלמי צבור ולוג שמן של מצורע ומותר העומר ושתי הלחם ולחם הפנים ושירי מנחות
14 Folgende sind es: zehn im Tempel, vier in Jerušalem und zehn in der Provinz. Zehn im Tempel: das Vieh-Sündopfer, das Geflügel-Sündopfer, das Gewiß-Schuldopfer, das Schwebe-Schuldopfer, die Schlachtungen der Gemeinde-Heilsopfer, das Log Öl des Aussätzigen, was von der Schwingegarbe zurückbleibt, die zwei Brote, die Schaubrote und das Zurückbleibende von den Speisopfern;
טו וארבע בירושלים הבכורה והביכורים והמורם מן התודה ואיל נזיר ועורות קדשים
15 vier in Jerušalem: das Erstgeborene, die Erstlinge, das Abgehobene vom Dankopfer und vom Widder des Nazirs und die Häute der heiligen Opfer;
טז ועשרה בגבולין תרומה ותרומת מעשר וחלה וראשית הגז והמתנות ופדיון הבן ופדיון פטר חמור ושדה אחוזה ושדה חרמים וגזל הגר
16 zehn in der Provinz: die Hebe, die Zehnthebe, die Teighebe, die Erstlingsschur, die Gaben, die Auslösung des [erstgeborenen] Sohnes, die Auslösung des Erstgeborenen eines Esels, das Erbbesitz-Feld, das Banngut-Feld und der Proselytenraub.
יז וקא קרי מיהת מתנה ש"מ מקבלי מתנות הוו ש"מ:
17 Hier wird es also Gabe genannt; schließe hieraus, daß sie als Gabenempfänger gelten. Schließe hieraus.
יח נתן את הכסף לאנשי משמר [וכו']: אמר אביי ש"מ כסף מכפר מחצה דאי לא מכפר הוה אמינא מהדר ליורשין מ"ט אדעתא דהכי לא יהב ליה
18 [S<small>TIRBT</small>] <small>ER NACH DER</small> A<small>USZAHLUNG DES</small> G<small>ELDES AN DIE</small> L<small>EUTE DER</small> P<small>RIESTERWACHE</small> &amp;<small>C</small>. Abajje sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß die Sühne zur Hälfte durch das Geld erlangt werde, denn wenn dem nicht so wäre, so müßte es den Erben zurückgegeben werden, da er es nicht dazu gegeben hat. –
יט אלא מעתה חטאת שמתו בעליה תיפוק לחולין דאדעתא דהכי לא אפרשה אמרי חטאת שמתו בעליה הלכתא גמירי לה דלמיתה אזלא
19 Demnach sollte doch ein Sündopfer, dessen Eigentümer gestorben ist, zurück profan werden, denn es ist nicht dazu abgesondert worden!? – Ich will dir sagen, hinsichtlich des Sündopfers, dessen Eigentümer gestorben ist, gibt es eine überlieferte Lehre, daß man es verenden lassen müsse. –
כ אלא מעתה אשם שמתו בעליו ליפוק לחולין דאדעתא דהכי לא אפרשיה אשם נמי הלכתא גמירי לה כל שבחטאת מתה באשם רועה
20 Demnach sollte doch ein Schuldopfer, dessen Eigentümer gestorben ist, zurück profan werden, denn dazu ist es nicht reserviert worden!? – Hinsichtlich des Schuldopfers gibt es ebenfalls eine überlieferte Lehre, daß in Fällen, in welchen man das Sündopfer verenden lassen muß, man das Schuldopfer weiden lassen müsse. –
כא אלא מעתה יבמה שנפלה לפני מוכה שחין תיפוק בלא חליצה דאדעתא דהכי לא קדשה עצמה התם אנן סהדי
21 Demnach sollte doch eine Schwägerin, die einem Grindigen zugefallen ist, ohne Ḥaliça ausgehen, denn dazu hat sie sich nicht antrauen lassen!? – Hierbei sind wir Zeugen,